Diese Website verwendet Cookies für funktionale und analytische Zwecke, um Ihnen die relevantesten Informationen anzubieten. Wenn Sie diese Website weiterhin nutzen, stimmen Sie dem zu. Weitere Informationen zu unseren Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Hylink (DE) Digital Solution GmbH
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Hylink (DE) Digital Solution GmbH („Hylink“) und dem jeweiligen Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder unabdingbar gesetzlich vorgeschrieben ist.
2. Aufträge werden auf unbestimmte Zeit erteilt und können von jeder Partei unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende gekündigt werden. Jede Partei kann einen Auftrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die andere Partei eine wesentliche Vertragsverletzung zu vertreten hat; sofern diese wesentliche Vertragsverletzung geheilt werden kann, hat die pflichtverletzende Partei dreißig Tage ab Zugang der Kündigung Zeit, die Vertragsverletzung zu heilen. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
3. Hylink erbringt ihre Leistungen in Übereinstimmung mit den Bedingungen des jeweiligen Auftrags. Ein Auftrag kann in gegenseitigem Einvernehmen geändert oder ergänzt werden; Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Hylink ist berechtigt, ihre Leistungen ganz oder teilweise an Unterauftragnehmer zu vergeben.
4. Hylink rechnet ihre Vergütung monatlich ab. Der jeweilige Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Hylink kann die Erbringung ihrer Leistungen aussetzen, solange fällige Rechnungen unbezahlt sind.
5. Der Auftraggeber stellt alle Informationen zur Verfügung, welche Hylink zur Erbringung ihrer Leistungen benötigt. Falls der Auftraggeber die Informationen nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt, ist eine Haftung von Hylink für Schäden, die in der Verzögerung begründet sind, ausgeschlossen. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Informationen berechtigt ist. Der Auftraggeber haftet für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen, die er Hylink überlässt. Hylink ist insoweit in keiner Weise zur Überprüfung der überlassenen Informationen verpflichtet.
6. Mit Auftragserteilung gewährt der Auftraggeber Hylink ein nicht-exklusives, gebührenfreies, weltweites und unterlizenzierbares Recht zur Nutzung seines geistigen Eigentums während der Laufzeit des Auftrags, jedoch ausschließlich in dem Umfang wie für die Erbringung von Leistungen im Rahmen des Auftrags erforderlich ist. Der Auftragnehmer garantiert, dass die Hylink gewährten Nutzungsrechte am geistigen Eigentum keinerlei Rechte Dritter verletzen. Hylink haftet gegenüber dem Auftraggeber nicht für Schäden, die sich aus der Nutzung der von dem Auftraggeber eingeräumten Rechte am geistigen Eigentum herrühren oder aus Anweisungen des Auftraggebers an Hylink ergeben. Falls Hylink verpflichtet ist, Schäden zu bezahlen, die sich aus der gewährten Nutzung des geistigen Eigentums ergeben, wird der Auftraggeber Hylink auf erstes Anfordern freistellen und unverzüglich für alle derartigen Schäden aufkommen und alle damit verbundenen rechtlichen Verpflichtungen erfüllen oder unverzüglich entschädigen.
7. Wenn der Auftraggeber Hylink zur Erbringung ihrer Leistungen Endkundendaten überlässt, versichert der Auftraggeber, dass diese Endkundendaten in Übereinstimmung mit der aktuellen Gesetzgebung und in Übereinstimmung mit ihren eigenen Datenschutzbestimmungen erhoben und übergegeben wurden. Hylink kann bestimmte Daten von Endkunden verarbeiten, die als personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingestuft werden. Sofern und soweit Hylink aufgrund eines Auftrags die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten schuldet oder auf diese zugreifen kann, werden die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abschließen.
8. Ein Schadensersatz- oder Gewährleistungsanspruch aus einem Auftrag kann gegenüber Hylink nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Mangel oder dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von fünf Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.
9. Die Haftung von Hylink für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die typischerweise vorhersehbare Schadenshöhe soll auf keinen Fall die Vergütung für die Leistungen übersteigen, welche Hylink tatsächlich von dem Auftraggeber für den Zeitraum, in dem Hylink die streitige Leistung erbracht oder nicht erbracht hat, erhalten hat. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, etwaige Schadensersatzansprüche mit Vergütungen, die an Hylink für gegenwärtige oder künftige Ansprüche zu zahlen sind, aufzurechnen. Im Übrigen haftet Hylink nicht in Fällen leichter Fahrlässigkeit.
10. Sämtliche Informationen, insbesondere aber nicht ausschließlich Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Partei, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD-Roms, interaktive Produkte oder sonstiges urheberrechtlich geschütztes Material, die von einer Partei (“mitteilende Partei“) der anderen Partei gegenüber mitgeteilt werden (“empfangende Partei“), und die entweder (a) als vertraulich oder geheim gekennzeichnet sind oder (b) innerhalb von dreißig Tagen ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe schriftlich als vertraulich oder geheim gekennzeichnet werden, oder (c) von der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Bekanntgabe durch die mitteilende Partei vernünftigerweise als vertrauliche Informationen verstanden werden mussten sind vertraulich zu behandeln. Jede empfangende Partei hat geeignete Maßnahmen zu treffen, um die vertraulichen Informationen geheim zu halten und um die Veröffentlichung sowie die unerlaubte Nutzung oder Reproduktion vertraulicher Informationen der anderen Partei zu verhindern. Auf schriftliches Ersuchen der mitteilenden Partei erklärt sich die empfangende Partei bereit, alle vertraulichen Informationen der mitteilenden Partei, die sich im Besitz der empfangenden Partei befinden, unverzüglich an die mitteilende Partei zurückzugeben oder zu vernichten. Vertrauliche Informationen dürfen von der empfangenden Partei Dritten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei offengelegt werden, es sei denn
− dies ist auf Grund von zwingenden anwendbaren rechtlichen Vorschriften oder gerichtlicher oder aufsichtsrechtlicher Anordnung erforderlich und die empfangende Partei hat die andere Partei unverzüglich über die jeweilige Verpflichtung schriftlich informiert und ihr in ausreichendem Umfang die Möglichkeit eingeräumt, außergerichtliche oder gerichtliche Maßnahmen gegen die Herausgabe zu ergreifen,
− Mitarbeiter und Subunternehmer müssen sie zur Durchführung der Vereinbarung kennen und wurden vor Übergabe schriftlich unmittelbar zur Geheimhaltung nach den Regeln dieses Abschnittes verpflichtet,
− die vertraulichen Informationen werden den Beratern der empfangenden Partei im Zusammenhang mit der Auslegung oder Ausführung der Vertragsdokumente oder einer sich daraus ergebenden Streitigkeit zugänglich gemacht und der Berater hat sich zuvor schriftlich gegenüber der empfangende Vertragspartei zur Verschwiegenheit verpflichtet oder ist bereits von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet oder
− die Informationen und Unterlagen sind oder werden offenkundig, ohne dass dies auf einem Vertragsverstoß der anderen Partei beruht, oder die empfangende Partei hat sie von Dritten erhalten, die befugt sind, sie der Allgemeinheit zu offenbaren.
11. Hylink handelt ausschließlich als unabhängiger Auftragnehmer. Nichts in einem Auftrag einschließlich dieser AGB schafft eine Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Auftraggeber und Vertreter, Gesellschafter oder ähnliches zwischen dem Auftraggeber, Hylink oder einem ihrer verbundenen Gesellschaften oder Mitarbeiter.
12. Alle Aufträge einschließlich dieser AGB unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Für Streitigkeiten, die sich aus einem Auftrag einschließlich dieser AGB ergeben, ist der ausschließliche Gerichtsstand München.
13. Sollte eine in diesen AGB enthaltene Regelung unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Die unwirksame Regelung oder die Lücke gelten als durch diejenige wirksame Regelung ersetzt, die dem am nächsten kommt, was der Auftraggeber und Hylink vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Lücke erkannt hätten. Dies gilt insbesondere, wenn eine Regelung deshalb unwirksam ist, weil sie nach Maß und Grad von dem rechtlich Zulässigen abweicht.